Compliance
Bei ALDI SUISSE wird verantwortungsvolles und rechtmässiges Handeln grossgeschrieben, um den wirtschaftlichen Erfolg zu sichern und potenzielle Risiken abzuwenden. Compliance ist daher ein wichtiger Baustein der Unternehmensverantwortung und bekräftigt unsere Werte: Einfachheit, Verantwortung und Verlässlichkeit. Durch Compliance-Massnahmen, wie beispielsweise regelmässige Schulungen, stellen wir das regelkonforme Handeln all unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher. Eine eigens eingesetzte und unabhängige Compliance-Abteilung ist zudem für die stetige Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems von ALDI SUISSE verantwortlich. Zudem werden die Compliance-Werte von der Unternehmensführung vorgelebt und damit auch aktiv in das Unternehmen hineingetragen.
Unser Code of Conduct:
Der Code of Conduct der Unternehmensgruppe bildet seit 2016 die Grundlage für unser Handeln und dient als Leitlinie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er beschreibt Grundsätze, an die wir uns im täglichen Umgang miteinander, mit Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern halten. Das nachfolgende Video zeigt die wesentlichen Inhalte des Code of Conducts.
ANLAUFSTELLE BEI COMPLIANCE-VERSTÖSSEN
Zur Aufklärung von potenziellen Compliance Verstössen pflegt ALDI SUISSE eine offene Hinweisgeberkultur. ALDI SUISSE Mitarbeitende sowie externe Dritte (wie z.B. Geschäftspartner, Lieferanten, Mitarbeitende der Lieferanten, etc.) haben daher die Möglichkeit, Gesetzesverstösse, Verstösse gegen den ALDI SUISSE Code of Conduct oder gegen andere ALDI SUISSE interne Richtlinien zu melden. Zur Bearbeitung solcher Hinweise hat ALDI SUISSE einen standardisierten Prozess eingerichtet, entsprechend dem jede Person anonym (über unseren Vertrauensanwalt) oder namentlich Missstände melden kann. Darüber hinaus hat ALDI SUISSE über die unten aufgeführten Kanäle einen Beschwerdemechanismus etabliert, der es Personen entlang der Lieferkette zudem ermöglicht, Missstände wie z.B. Menschenrechtsverstösse, Umweltrechtsverstösse, mangelnde Arbeitssicherheit oder ausbleibende Bezahlungen zu melden.
Unser Vertrauensanwalt
An den Vertrauensanwalt können Hinweise insbesondere zu folgenden Themen gemeldet werden:
- Betrug oder Veruntreuung
- Sexuelle Belästigung und Mobbing
- Drohungen und Gewalt am Arbeitsplatz
- Missbrauch von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen
- Geschenke, Bestechungen und Schmiergelder
- Diebstahl
- Diskriminierung
- Fälschung von Fakten, Preisen oder Zahlen
- Veröffentlichung von betriebsinternen Informationen
- Kartellrecht
- Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
- Steuerrecht
- Verstösse gegen Menschenrechte